Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
- Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei Vermietungen gelten ergänzend unsere Mietbedingungen für Mietmöbel, Mietstände, Zubehör und Vitrinen. Bei Arbeiten an Bauwerken gelten die Bedingungen der Bedingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
- Alle Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. Dies gilt auch für durch Vertreter vermittelte Aufträge. Abweichende Bestätigungen gelten als neue Angebote.
- Kostenvoranschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. Sollten uns durch Missbrauch Nachteile entstehen, sind wir berechtigt Schadenersatz zu fordern. Wir behalten uns vor, umfangreiche Kostenvoranschläge in Rechnung zu stellen.
Zahlungsweise bei Auftragserteilung:
- 60% bei Auftragserteilung
- 40% 7 Tage nach Erhalt der Schlussrechnung
- Bei Bestellern, die keine Letztverbraucher sind, verstehen sich die Preise wenn nicht anders ausgewiesen, als Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Besteller in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat. Bei Letzt- verbrauchern verstehen sich die Preise inklusive der jeweils gültigen gesetzlich festgelegten Umsatzsteuer. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise. Für Instandsetzungen und Reparaturen kann der endgültige Preis erst nach Fertigstellung der Arbeit festgestellt werden.
- Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat.
- Wir gewährleisten, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln
sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt soweit zwingende gesetzliche Vorschriften
nicht zuwiderlaufen ein Jahr und beginnt mit dem Lieferdatum. Gehaftet wird nicht
für Mängel, die durch Bau- oder Wohnungsfeuchtigkeit verursacht werden, sowie
für Farbabweichungen, die aufgrund der verwendeten Materialien entstehen. Die
Gewährleistung entfällt, wenn unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht
befolgt werden. Der Besteller hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich
mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht
entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich
mitzuteilen.
Bei berechtigten Mängelrügen ist uns zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. - Alle gelieferten Gegenstände (Vorbehaltsgegenstände) bleiben bis zur
vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche unser Eigentum.
Der Besteller ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände
unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem
Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.
Der Besteller ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
Erfolgt die Lieferung für einen vom Besteller unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die gelieferten Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Fall werden die Forderungen des Bestellers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an uns abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Besteller gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Besteller hiermit an uns ab. Der Besteller wird bis zu unserem jederzeitigen Widerruf ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung wird der Besteller die Abtretung offen legen und uns alle zur Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte erteilen und Unterlagen übergeben. - Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsausstellung ohne Abzug zahlbar. Der Besteller ist zu einer Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- Eine Stornierung des Auftrages bedarf zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform
Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei
der HDS Ideenmessebau maßgeblich.
Bei Stornierung eines Auftrages bis zu 30 Tage vor Beginn eines Mietzeitraumes oder Beginn der Bau- oder Aufbauarbeiten entstehen für den Kunden keine Kosten. Für Stornierungen von Aufträgen nach diesem Zeitpunkt betragen die fälligen Stornokosten:
30 bis 20 Tage vor Beginn : 25 %
19 bis 10 Tage vor Beginn : 50 %
9 bis 4 Tage vor Beginn : 75 %
weniger als 96 Stunden vor Beginn: 100 %
dem Kunden ist es gestattet, nachzuweisen, dass der angemessene Betrag wesentlich geringer als der pauschalierte Betrag ist. Bei jeder Stornierung sind alle Aufwendungen, die der HDS Ideenmessebau durch den erteilten Auftrag bereits entstanden sind, durch den Kunden zu vergüten. Diese Verpflichtung entfällt insoweit, als der Kunde nachweist, das HDS kein Schaden oder ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist - Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, die nicht gleichzeitig auf der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht beruhen, sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Fehlen einer vertraglich vorausgesetzten Eignung, die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Schadenersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (PrdHG) bleiben ebenso unberührt wie eine Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Erfüllungsort ist Castrop-Rauxel. Soweit der Besteller Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammen- hang stehende Rechtsbeziehungen Castrop-Rauxel als Gerichtsstand für beide Teile vereinbart.
Mietbedingungen für Mietmöbel, Mietstände, Standzubehör und Vitrinen
- Das Mietgut wird für den vereinbarten Zweck und für die Dauer einer Ausstellung zur Verfügung gestellt.
- 50% der Miete sind unmittelbar nach Erhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zu entrichten. Alle Zahlungen sind ohne Abzug zu entrichten.
- Für Schäden und Verluste am Mietgut haftet der Mieter uneingeschränkt, auch wenn diese durch Dritte verursacht werden. Die Haftung beginnt mit der Anlieferung und endet mit der Rücknahme durch uns, auch wenn der Aussteller den Stand schon vorher verlassen hat.
- Es wird empfohlen, das Mietgut für die Dauer der Ausstellung zu versichern.
- Nicht zurückgegebenes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Desgleichen müssen Beschädigungen am Mietgut und Bodenbelag (Verschnitt, Ölflecken, Farbe usw.) berechnet werden.
- Alle Vermietungen gelten ab Betrieb Castrop-Rauxel
- Transportkosten zur Anlieferung werden zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis laut Vereinbarung berechnet.
- Aufstellen und Einsammeln der Mietgegenstände wird gesondert im Nachweis nach Vereinbarung berechnet.